Der Landschaftsverband im Rheinland
Den Menschen und der Zukunft verpflichtet
Koalitionsvereinbarung
zwischen den Fraktionen der Christlich Demokratischen Union
und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands in der Landschaftsversammlung
Rheinland für die XV. Wahlperiode 2020 - 2025
Inhaltsverzeichnis:
Haushalt / Finanzen
Kultur
Inklusion
Soziales
Schule
Personal / Digitalisierung
Umwelt und Bauen
Gesundheit
Jugend / Jugendhilfe Rheinland
Heilpädagogische Hilfen
Präambel
Nach einer erfolgreichen Zusammenarbeit in der 14. Wahlperiode der Landschaftsversammlung Rheinland haben die Fraktionen von CDU und SPD beschlossen, ihre von Vertrauen getragene und am Wohle der Menschen im Rheinland ausgerichtete Arbeit erfolgreich fortzusetzen.
Wir sind uns darüber im Klaren, dass die ohnehin schon angespannte finanzielle Situation der uns im Wesentlichen finanzierenden Kreise, kreisfreien und kreisangehörigen Städte und Gemeinden durch die Corona-Pandemie und ihre damit verbundenen Belastungen nochmals erheblich verschärft wurde. Dem werden wir durch eine solide und Planungssicherheit vermittelnde Finanzpolitik Rechnung tragen.
Ziel ist es, die Umlage für 2021 stabil zu halten.
Alle Maßnahmen, die in diesem Vertrag verabredet sind, stehen unter dem Vorbehalt einer soliden und ausgewogenen Finanzplanung. Klar ist aber auch, dass die gesetzlich fixierten Aufgaben erfüllt werden müssen.
Ein ganz wesentlicher Teil unserer Arbeit ergibt sich aus der voranschreitenden Digitalisierung. Als eine der ersten Körperschaften haben wir deren Chancen erkannt. Dieser Vertrag macht deutlich, dass die fortschreitende Digitalisierung in allen Bereichen Platz greift und wir werden die sich daraus ergebenden Möglichkeiten nutzen. Hierbei werden wir nicht nur den Anteil mobiler Arbeitsformen vergrößern, was die Attraktivität und Flexibilität des LVR als Arbeitgeber steigert, wir werden zugleich sozial verantwortlich mit diesem Thema umgehen.
Digitalisierung soll sowohl intern die Arbeitswelt verbessern als auch zum Nutzen für die Menschen, die unsere Leistungen erhalten, zum Einsatz kommen.
Wir unterstützen die im Pariser Klimaschutzabkommen formulierten Ziele.
Wir werden deshalb bei allen Bau- und Sanierungsmaßnahmen unserer Gebäude auf Nachhaltigkeit setzen.
Wir setzen auf den Einsatz alternativer Energien und innovativer Konzepte.
Auch unser Fuhrparkmanagement soll unter vorrangiger Berücksichtigung von umweltfreundlichen Lösungen bei gleichzeitiger Digitalisierung der Prozesse optimiert werden.
Fachlich bleibt die Inklusion unser zentrales Aufgabenfeld!
Egal, ob im Bereich Kindertagesbetreuung, Schule, Arbeit, Beratung, Wohnen, Freizeit, Psychiatrie, Heilpädagogische Einrichtungen oder Kultur - die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und damit die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sehen wir weiterhin als unser Kernthema an.
Wir werden den Ausbau von Kindertagesbetreuung - insbesondere auch für Kinder mit Behinderungen - vorantreiben. Wir werden durch rheinlandweite Zuständigkeiten im Bereich der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche für einheitliche Standards im Rheinland sorgen und somit für Kinder, Jugendliche und Eltern endlich gleiche Lebensverhältnisse schaffen. Wir werden weiterhin die schon jetzt vorhandene gute Beratungsstruktur zu einer integrierten Beratung zusammenfassen und weiter qualifizieren. Hierbei fordern wir gegenüber dem Gesetzgeber nach wie vor, das Prinzip „Hilfe aus einer Hand“ umzusetzen und alle Leistungen der Eingliederungshilfe bei den Landschaftsverbänden anzusiedeln. Nur so kann man den Bedürfnissen der Menschen gerecht werden!
Wir werden mit unserer inklusiven Wohnungsbaugesellschaft „Bauen für Menschen GmbH“ dringend benötigten Wohnraum für Menschen mit Behinderungen schaffen. Wir werden die Förderung für andere Investoren attraktivieren. Wir werden darauf achten, dass passgenaue Angebote für ältere Menschen geschaffen werden.
Ziel unserer Schulpolitik ist die Weiterentwicklung des inklusiven Schulsystems, in dem die individuellen Bedürfnisse aller Schülerinnen und Schüler Berücksichtigung finden.
Hierbei spielt für uns die „Inklusion umgekehrt“, nämlich die Öffnung des Förderschulbereiches für die Regelbeschulung, eine zentrale Rolle genauso wie die enge Kooperation mit den Regelschulen.
Wir werden unsere Schülerinnen und Schüler weiter qualifizieren und fördern, um den Übergang von Schule insbesondere in den ersten Arbeitsmarkt voranzutreiben.
Im Bereich unserer Kliniken werden wir durch die Weiterentwicklung neuer Versorgungsformen - wie etwa durch die Einführung der stationsäquivalenten Behandlung - unser Angebot qualifizieren und optimieren.
Wir bekennen uns zur Trägerschaft der Orthopädischen Klinik Viersen.
Um weiterhin unseren Versorgungsauftrag gut erfüllen zu können, werden wir weitere Investitionen im Klinikbereich initiieren und durchführen sowie durch Schaffung motivationsfördernder Arbeitsbedingungen dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Hierbei werden wir die Aufarbeitung unserer Psychiatriegeschichte nicht aus den Augen verlieren und die hier beschlossenen Konzepte ausbauen und ergänzen.
In konsequenter Fortsetzung des Dezentralisierungsprogrammes ist es unser Ziel, das selbständige Leben der Menschen in unseren Heilpädagogischen Einrichtungen voranzubringen. Hierzu werden wir ein auf 10 Jahre angelegtes Wohnraumbeschaffungsprogramm auflegen.
In diesem Bereich müssen in Anbetracht des enormen Fachkräftemangels attraktive Angebote zur Personalgewinnung entwickelt werden und zum Einsatz kommen.
Wir sind uns als Träger zahlreicher Kultureinrichtungen der Verantwortung gegenüber den Menschen bewusst und stellen uns dieser Aufgabe sehr engagiert.
Dies bedeutet einerseits, dass die beschlossenen Investitionsmaßnahmen zügig umzusetzen sind, andererseits sind die Angebote in einem dauerhaften Prozess zu attraktivieren.
Im Bereich der Industriemuseen streben wir eine enge Vernetzung mit den Industriemuseen des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe (LWL) an.
CDU und SPD freuen sich auf die Zusammenarbeit in der 15. Landschaftsversammlung!
Handlungsschwerpunkt I - Haushalt / Finanzen
CDU- und SPD-Fraktion in der Landschaftsversammlung Rheinland haben in der 14. Wahlperiode (2014–2020) eine erfolgreiche und nachhaltige Finanz- und Haushaltspolitik umgesetzt:
- „Qualität für Menschen“ – in diesem Sinne hat der LVR die gesetzlichen und die freiwilligen Aufgaben erfolgreich wahrgenommen und weiterentwickelt.
- Mehrere Konsolidierungsprogramme mit einem Einspar-Ergebnis von rd. 175 Mio. Euro in allen Dezernaten des LVR haben dazu beigetragen, die eigenen Aufgaben kritisch zu hinterfragen, Kosten nachhaltig zu begrenzen und die Aufgaben wirtschaftlich zu erfüllen.
- Erhebliche Investitionen vor allem im Gesundheitsbereich (Modernisierung der Kliniken) wurden termingerecht und kostentreu realisiert.
Langfristige Kredite wurden kontinuierlich getilgt und die laufende Zinsbelastung durch ein aktives Schuldenmanagement nachhaltig gesenkt. Der Aufwand für den Zinskapitaldienst betrug in 2014 noch 11,4 Mio. Euro, in 2020 beträgt er 4,8 Mio. Euro.
- Das von CDU und SPD festgelegte Ziel, die Haushalte in Planung und Vollzug ausgeglichen zu gestalten, wurde eingehalten; Haushaltsdefizite im konsumtiven Bereich wurden vermieden.
- Dies alles wurde erreicht bei größtmöglicher Schonung der Mitgliedskörperschaften (Rücksichtnahmegebot). Der LVR hat seine Ausgabenansätze in der Planung auf das unbedingt Notwendige begrenzt. Dadurch - und durch die günstige Entwicklung der Umlagegrundlagen - konnte der Umlagesatz von 16,75 % im HH-Jahr 2016 auf 15,1 % im HH-Jahr 2020 gesenkt werden.
- Im Vollzug nicht erforderliche Finanzmittel wurden durch nachträgliche Umlagesenkung bzw. durch eine „Sonder-Auskehrung“ den Mitgliedskörperschaften erstattet. Auf diese Weise hat der LVR in der 14. Wahlperiode 835 Mio. Euro an die Mitgliedskörperschaften zurückgegeben.
- Die von CDU und SPD getragene Haushaltspolitik fand in der Landschaftsversammlung durchweg breite, zum Teil auch einstimmige Zustimmung. Auch unter den Mitgliedskörperschaften genießt die solide Haushaltsführung des LVR wegen der transparenten Information und Vermittlung hohe Anerkennung.
Diese Schwerpunkte unserer Haushaltspolitik haben sich als richtig erwiesen und behalten mittel- und langfristig ihre Bedeutung.
Dennoch ist eine einfache Fortschreibung nicht möglich:
Die Corona-Pandemie stellt den LVR vor bisher nicht gekannte Herausforderungen.
- Die Corona-Krise führt zum Ausfall von Steuereinnahmen und zu Corona-bedingten Mehrausgaben. Wegbrechende Steuereinnahmen treffen zuerst die Städte und Gemeinden, zeitversetzt durch sinkende Umlagegrundlagen und ggf. durch sinkende Schlüsselzuweisungen aber auch den LVR als Umlageverband.
- Der LVR-Haushalt unterliegt den aktuellen Sonderregelungen des Landes NRW, z.B. dem „Gesetz zur Isolierung der aus der Covid 19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten“.
- Der LVR wird die in seiner Kompetenz liegenden Schritte unternehmen, um die Mitgliedskörperschaften gerade in der Corona-Krise, soweit möglich, zu schonen (Rücksichtnahmegebot). Hierbei werden wir alle Maßnahmen prüfen, die zur Konsolidierung des Haushaltes führen.
Der LVR wird auch in den kommenden Haushalten seine Aufgabenerfüllung überprüfen und seinen Mittelbedarf am strengen Maßstab der Erforderlichkeit messen.
- Dabei gilt aber: Die Fähigkeit des LVR zu einer dauerhaften, qualitätsvollen und wirtschaftlichen Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben ist zu erhalten.
Vorrangig ist dabei die nachhaltige Erfüllung der dem Landschaftsverband gesetzlich übertragenen Aufgaben.
- Dazu zählen u.a.:
Das 2017 in Kraft getretene BTHG mit seinen umfassenden Leistungsansprüchen im Rahmen der Eingliederungshilfe werden wir in der neuen Wahlperiode abschließend umsetzen. Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen bleibt gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention mit Beschluss der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York vom 13.12.2006 sowie dem Inkrafttreten als Bundesgesetz am 26.03.2009 ein vorrangiges Ziel des LVR. Dem muss auch die Haushaltspolitik des LVR Rechnung tragen.
- Zielgerichtete Investitionen sind notwendig, um langfristig wesentliche Aufgaben des LVR zu erfüllen:
a) Weitere schrittweise, bauliche und konzeptionelle Modernisierung der LVR-Kliniken und Sicherung der Klinikstandorte.
b) Sicherung der Förderschulen im Rahmen der hierzu gefassten Grundsatzbeschlüsse.
c) Weiterentwicklung der Arbeitsplätze und der Leistungsangebote durch Modernisierung, Digitalisierung und Flexibilisierung in der gesamten Verwaltung des LVR. Konkret gilt das für das Bauvorhaben Ottoplatz.
- Zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des LVR gehört auch, durch sparsame Haushaltsplanung und Haushaltsvollzug ein Haushaltssicherungskonzept zu vermeiden.
- Zu einer sachgerechten Abwägung im Rahmen des Rücksichtnahmegebots gehört auch der Umstand, dass sich Finanzhilfen des Bundes und des Landes zum Corona-Ausgleich durchweg an Städte und Gemeinden richten, den LVR also nicht unmittelbar entlasten.
Hierzu zählt z.B. die vom Bund zugesagte dauerhafte Übernahme der Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung (KdU) in Höhe von weiteren 25 %, die nachhaltig die Mitgliedskörperschaften, nicht aber den LVR entlastet.
Im Rahmen der Eingliederungshilfe, 2017 neu geregelt im BTHG, verbleiben die (steigenden) Aufwendungen bei den Kostenträgern, so auch beim LVR. Die zum Ausgleich beschlossenen finanziellen Entlastungsmaßnahmen des Bundes begünstigen jedoch nur die Kommunen, nicht den Kommunalverband LVR.
- Finanzielle Entlastungen der Kommunen durch Bund und Land bei sinkenden Umlagegrundlagen auf der einen Seite, bleibende Leistungspflichten des LVR auf der anderen Seite, erfordern ggf. auch eine Anpassung des Umlagesatzes der Landschaftsumlage.
Zur Zeit ist nicht absehbar, wie lange die Corona-Pandemie andauert.
Deshalb gelten vorerst folgende Ziele:
- Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur „Corona-Isolierung“
- Nach Möglichkeit Vermeidung einer Erhöhung des beschlossenen Umlagesatzes für 2021 durch Haushaltskonsolidierung; dadurch schaffen wir Planungssicherheit für unsere Mitgliedskörperschaften
- Erhaltung der Leistungsfähigkeit des LVR, Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes
- Zuverlässige Mittelfristplanung bis 2025 als Richtschnur für den Verband und um den Mitgliedskörperschaften eine langfristige Planungsgrundlage zu schaffen.
Handlungsschwerpunkt II - Kultur
Die Kulturarbeit des LVR ist auf Langfristigkeit angelegt und orientiert sich nicht an Wahl-perioden der Landschaftsversammlung. Deshalb hat die kulturpolitische Verpflichtung der Koalition aus der 14. Wahlperiode weiterhin Bestand. Insbesondere ist die identitätsstiftende und imagebildende Kulturförderung nach wie vor sehr wichtig.
Es ist daher unser Ziel, die in der Fachwelt und Öffentlichkeit in allen Bereichen unseres Aufgabenportfolios anerkannte Expertise zu sichern.
Es bleibt unser Anspruch, dass die Arbeitsergebnisse unserer Experten sensibel erarbeitet und transparent sind und ihre Stellungnahmen und Entscheidungen allgemein verständlich sind.
Die Koalitionspartner erneuern und bekräftigen ihre Unterstützung des kulturellen Wirkens des LVR im Rheinland.
Nachfolgend werden wichtige Vorhaben genannt, die in den nächsten Jahren Schwerpunkte unserer Arbeit sein werden.
Weltkulturerbe
Wir unterstützen die gestellten Anträge, den „Niedergermanischen Limes“ sowie die Archäologische Zone mit dem Jüdischen Viertel in Köln in den Welterbe-Status zu erheben. Im Falle der Anerkennung soll die Umsetzung des Managementplans, der die Sichtbarmachung und Vermittlung des Welterbes sichern soll, besondere Förderung erfahren.
Zentrum für verfolgte Künste
Das finanzielle Engagement des LVR hat es ermöglicht, dass sich das Zentrum für verfolgte Künste zu einer europaweit einzigartigen Institution entwickeln konnte.
Unbefriedigend ist jedoch seine Unterbringung. Die Koalition unterstützt die Stadt Solingen bei Überlegungen, für das Zentrum ein angemessenes Gebäude zu schaffen. Darüber hinaus soll die Erschließung der Sammlung beschleunigt erfolgen.
Provenienzforschung
Wir wollen die Provenienzforschung ausbauen, bei der sich der LVR eine große Kompetenz erworben hat. Die Forschungsergebnisse sollen allen relevanten Kulturinstitutionen zur Verfügung stehen.
Weiterentwicklung Abtei Brauweiler
Die Fokussierung auf die geplanten Entwicklungsmaßnahmen für den Standort Brauweiler und das Jubiläum im Jahre 2024 stellt einen besonderen Schwerpunkt der kulturellen Aktivitäten des LVR dar. Wir werden sie nach Kräften unterstützen.
Denkmalpflege
Die Sorge um die Bewahrung der Bau- und Bodendenkmäler gehört zu den ältesten und wichtigsten Aufgabenfeldern des LVR und seines Vorgängerverbandes. Dass trotz des verheerenden 2. Weltkrieges und schwerer Bausünden der Nachkriegszeit ein namhafter Bestand an Baudenkmälern erhalten ist, verdanken wir nicht zuletzt der Arbeit des Landeskonservators/der Landeskonservatorin. Um diese bedeutende kulturpolitische Aufgabe zu erfüllen, ist das Denkmalamt als Wissensspeicher und Kompetenzzentrum erforderlich und notwendig.
Erinnerungskultur
Die deutschlandweit vorbildlichen Forschungsarbeiten zur NS-Geschichte, unser beispielhaftes Engagement zur Erschließung der Ordensburg Vogelsang in Schleiden, das Portal „Rheinische Geschichte“, das Widerstandsportal und viele andere Aktivitäten belegen das besondere Engagement des LVR für die Zielsetzungen einer nachwirkenden Erinnerungskultur. Diese gesellschaftspolitisch wichtige Arbeit gilt es, materiell und personell zu sichern und auszubauen.
Kulturlandschaft digital
Das auf großer Professionalität basierende Angebot „Kulturlandschaft Digital“ wird eine informative und nutzungsfreundlichere Ergänzung erhalten, um den Zugang zu dem vielfältigen rheinischen Kulturerbe für weitere Zielgruppen zu ermöglichen.
Zusammenschluss der Industriemuseen
Die Profilierung der LVR-Museumsstandorte durch analoge und digitale Angebote findet unsere Unterstützung. Ziel ist es, die Industriemuseen des LVR mit den Industriemuseen des LWL stärker zu vernetzen und Wege dazu aufzuzeigen, um dies zeitnah zu ermöglichen.
Stiftungen
Die Koalition von CDU und SPD strebt eine Stabilisierung der bestehenden Stiftungen an und steht zu den diesbezüglichen Verpflichtungen des LVR im Rahmen der Haushaltsbedingungen.
Haus der Geschichte
Wir unterstützen eine enge Zusammenarbeit mit dem Haus der Geschichte in Düsseldorf, um bei der Dokumentation der historischen Entwicklung des Landes NRW den kommunalen Anteil zu verdeutlichen.
Portal Rheinische Geschichte
Mit Hilfe des Portals „Rheinische Geschichte“ soll die Politik Preußens im Rheinland besonders untersucht werden. Dafür kommen z.B. das Jahr 2022 in Erinnerung an den 1822 erfolgten Zusammenschluss der beiden Rheinprovinzen infrage sowie das „Rheinland als Teil des Preußischen Staates“ und „Rheinland im späten Kaiserreich“. Dies ist unter anderem eine Aufgabe des LVR-Niederrheinmuseums.
Investitionsprogramm Museen
Die bereits beschlossenen Investitionsmaßnahmen im Kulturbereich sollen zeitnah im Laufe der Periode umgesetzt werden; das Programm wird bedarfsgerecht fortgeschrieben werden. Die notwendigen Mittel hierfür werden wir bereitstellen, wobei alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen sind.
Das Zentrum für Medien und Bildung (ZMB) leistet eine sehr gute Arbeit. Dies ermöglicht auch der attraktive Standort.
Der Standort mit dem Gebäude im (Teil-) Eigentum des LVR ist daher beizubehalten und die notwendigen Sanierungsarbeiten sind durchzuführen. Auch ein Ankauf des nicht in Hand des LVR befindlichen Teileigentums kommt in Betracht.
Strukturwandel Rheinisches Revier
Im Rheinischen Revier ist durch den geplanten Ausstieg aus der Braunkohleförderung mit einem dynamisierten Strukturwandel zu rechnen.
Diesen Wandel wollen wir begleiten und werden hierzu in Absprache mit den VertreterInnen der Region begleitende Projekte initiieren. Dabei soll an die bisherigen Projekte angeknüpft werden. Erste Schritte haben wir bereits mit unserem Antrag 14/303 in die Wege geleitet.
Handlungsschwerpunkt III - Inklusion
Beteiligung der Selbsthilfe in den politischen Gremien des LVR
Im Geiste der UN-Behindertenrechtskonvention sieht sich die Koalition von CDU und SPD weiterhin als Vorreiter für die politische Partizipation und Inklusion.
Die Koalitionspartner von CDU und SPD bekräftigen ihren Wunsch, die VertreterInnen der Selbsthilfe auch in Zukunft an der Arbeit der politischen Gremien des LVR teilhaben zu lassen.
Dazu soll der seit Beginn der letzten Wahlperiode von uns gegründete Beirat bestehen bleiben, solange der Gesetzgeber hier keine Regelungen trifft, die eine intensivere Partizipation zulässt.
Darüber hinaus soll geprüft werden, ob der Beirat für Inklusion einen/eine VertreterIn der Selbsthilfe zur Teilnahme mit Rederecht am öffentlichen Teil der Sitzung in jedem Fachausschuss entsenden kann.
Die entsandten Beiratsmitglieder sollten dabei ebenso wie die Mitglieder der Fachausschüsse entschädigt werden.
Der Landschaftsverband Rheinland wird auch weiterhin seine überörtlichen Handlungsspielräume nutzen, um gleiche Lebensverhältnisse für alle Menschen im Rheinland zu fördern und zu stärken. Im Mittelpunkt steht dabei seine besondere Kompetenz in der gleichberechtigten Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.
Inklusion als Menschenrecht
Seit dem Jahr 2014 folgt die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) im LVR den Zielen des Aktionsplans "Gemeinsam in Vielfalt“.
Seitdem ist manches erreicht, aber noch ist viel zu tun. Die Koalition bekennt sich zu dem Leitziel, Inklusion als Menschenrecht umzusetzen.
Inklusive Sozialräume sind Sozialräume für alle. Vielfalt ist auch hier Programm!
Die Geschlechtergerechtigkeit (m/w/d) und die Altersgerechtigkeit (in allen Lebensphasen, jung wie alt) sind daher ungeachtet der ethnischen Herkunft oder Weltanschauung und Religion oder der sexuellen Orientierung (LGBTIQ) der Menschen zu beachten und zu schützen. Wir werden die Ausgestaltung der Sozialräume aktiv vorantreiben.
Die Umsetzung des BTHG als der für die alltägliche Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen wichtigste Maßnahme des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung werden wir im Rheinland im Sinne von (mehr) Selbstbestimmung und Teilhabe weiter vorantreiben.
Dem Schutz von Menschen mit Behinderungen mit hohem Unterstützungsbedarf sowie besonders verletzlichen Lebenslagen (z.B. Fluchterfahrung) widmen wir besondere Aufmerksamkeit.
Behindertenpolitik ist Menschenrechtspolitik. Wir wollen unmissverständlich klarmachen: Die UN-BRK ist für die Träger öffentlicher Belange kein Wunschkonzert, wir sind bundes- und landesgesetzlich darauf verpflichtet und wollen auch unsere Partner in der Zivilgesellschaft dafür gewinnen.
Eine zentrale Funktion des LVR als höherer Kommunalverband ist das Bewältigen und Ausgleichen von fachlichen wie finanziellen Herausforderungen. Auch im 14. Jahr der Geltung des „BRK-Gesetzes“ in Deutschland werden wir im Ausschuss für Inklusion gemeinsam mit den VertreterInnen der Selbsthilfe neue zielführende Ideen und Anreize aufgreifen und umsetzen.
Auch das große Zukunftsthema Digitalisierung muss im LVR als Chance für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gesehen werden.
Handlungsschwerpunkt IV - Soziales
Teilhabe ermöglichen, Qualität sichern, Finanzen stabilisieren
Nachdem in der letzten Legislaturperiode die Umsetzung des BTHG und des AG BTHG NRW im Zentrum des sozialpolitischen Handels standen, ist jetzt die gesetzlich geforderte volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen.
Durch das BTHG ist die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgelöst worden. Ziel der Koalition ist es, diesen Paradigmenwechsel - von der Fürsorge zur Teilhabe - konsequent umzusetzen.
Dabei gilt es, insbesondere dem personenzentrierten Ansatz in der Behindertenhilfe Rechnung zu tragen.
Beratung
Die Beratungsangebote des LVR werden weiterhin zu einer integrierten Beratung zusammengeführt. Dabei wird die Zusammenarbeit von LVR, KOKOBE und Peer-Beratung/Selbsthilfe sowie SPZ und Peer-Counseling an allen Standorten strukturell abgesichert und optimiert.
Der LVR wird sich mit allen verantwortlichen Akteuren für eine transparente Beratungsstruktur vor Ort aktiv einsetzen.
Wohnen
Laut Analyse der Monitoring-Stelle NRW zur UN-Behindertenrechtskonvention ist der fehlende Wohnraum das drängendste Problem für Menschen mit Behinderungen. Der gravierende Mangel an barrierefreiem Wohnraum sowie hohe Mieten und Betriebskosten treffen besonders Menschen mit Behinderungen, die über ein geringeres Einkommen verfügen.
Für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf gibt es zu wenig inklusive Wohnangebote im Sozialraum. Dies belegen auch die Zahlen des im September 2020 vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung veröffentlichten GEWOS-Gutachtens. Es mangelt an geeigneten Baugrundstücken wie auch an Investoren zur Umsetzung der Bebauung. Darüber hinaus fehlt es an adäquaten Unterstützungsangeboten zur Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen und ihren Familien bei dem Wechsel in eine betreute Wohnform außerhalb des Elternhauses.
So leben ca. 16.000 WfbM MitarbeiterInnen (davon ca. 1.800 im Alter von über 55 Jahren) noch im Elternhaus bzw. in der Herkunftsfamilie.
Der LVR hat als Träger der Eingliederungshilfe im Rahmen seiner Leistungsverpflichtung eine personenzentrierte Leistung für Leistungsberechtigte unabhängig vom Ort der Leistungserbringung sicherzustellen (§ 95 SGB IX).
Zur Erfüllung dieses Sicherstellungsauftrages ist eine intensivere Förderung des ambulant Betreuten Wohnens notwendig. Ziel ist es, die investive Förderung besonderer Wohnformen auf eine stärker personenbezogene dezentrale Angebotsstruktur hin auszurichten.
Dazu wollen wir das vorhandene Wohnungsbauförderprogramm des LVR schrittweise bis zu einer Förderhöhe von 20 Mio. € jährlich erweitern. Die barrierefreie Wohnraumgestaltung, die digitale Technik und Lösungen aus dem Bereich des Ambient Assisted Living (AAL) sollen umfassend einbezogen werden.
Um das Ziel "Schaffung von inklusivem Wohnraum" erfolgreich umzusetzen, wird auch unsere Wohnungsbaugesellschaft „Bauen für Menschen GmbH“ entsprechende Projekte durchführen.
Arbeit
Das Recht auf eine frei gewählte Arbeit wird für Menschen mit Behinderungen vielfach faktisch eingeschränkt, da ortsnah keine geeigneten Arbeitsplätze angeboten werden.
Die Koalition sieht sich in der Verantwortung, den Rahmen dafür zu schaffen, dass Menschen mit Behinderungen sich entsprechend ihrem Bedarf in das Erwerbsleben einbringen können.
Neben der WfbM als Angebot für Menschen, die nach Art und Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden können, ist das bewährte Instrumentarium des Inklusionsamtes zu verstetigen und mit den Möglichkeiten der Eingliederungshilfe zu vernetzen.
Mit KAoA/STAR, dem besonderen Blick auf die Fachpraktikerausbildung, der Fachberatung inklusive Bildung bei der IHK Köln und dem Forschungsprojekt zu den Übergängen mit Prof. Wansing/Dr. Schneider, leistet das LVR-Inklusionsamt einen wichtigen Beitrag, den Übergang von der Schule in den Beruf zu begleiten.
Zur Stärkung der Wahlfreiheit werden wir das Persönliche Budget für Arbeit ausbauen und die anderen Anbieter, soweit rechtlich möglich, proaktiv unterstützen. Hierzu werden wir Projekte gezielt modellhaft fördern.
In Bezug auf die WfbM haben wir den Landesgesetzgeber bereits im Jahr 2019 auf Regelungslücken im Bereich der ordnungsbehördlichen Aufsicht hingewiesen und eine solche Aufsicht für den Träger der Eingliederungshilfe bzw. die örtlichen Wohnungs- und Betreuungsaufsichten eingefordert. Zwar begründet der Landesrahmenvertrag Prüfungsrechte für die überörtlichen Träger. Diese entsprechen jedoch nicht den effizienten Befugnissen einer Aufsicht. Wir werden uns deshalb auch in der Periode der 15. Landschaftsversammlung zum Schutz der Betroffenen weiterhin für eine effektive Kontrolle der WfbM einsetzen.
Behinderung und Alter
Die Zahl der Menschen mit Behinderungen, die das Rentenalter erreichen, wächst seit Jahren stetig. Bisher gibt es nur geringe Erkenntnisse für personenzentrierte Bedarfe von Werkstattbeschäftigten im Übergang in den Ruhestand und Teilhabemöglichkeiten im Sozialraum für Menschen mit Behinderungen im Rentenalter.
Ausgehend von einer Befragung bei Werkstattbeschäftigten werden wir Handlungsvorschläge entwickeln um:
- Teilhabe auch im Alter zu ermöglichen
- Angebote im Sozialraum für diese Zielgruppe zu öffnen
- Vernetzung zur Pflege sicherzustellen
- passgenau Wohnangebote anzubieten
- Mobilität zu ermöglichen
- für diesen Personenkreis wollen wir Förderprogramme entwickeln im Sinne eines inklusiven Sozialraums
Zuständigkeit
Die Landschaftsverbände sind in NRW die kompetenten Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen.
Sie sind in fast allen Lebenslagen die zuständigen Eingliederungshilfeträger. Wir setzen uns beim Land NRW dafür ein, dass die Landschaftsverbände zukünftig auch für die Leistungen zur Teilhabe an Bildung gemäß § 75 SGB IX zuständig werden.
Wir halten fest am Prinzip „Hilfe aus einer Hand“. Das dient den Wünschen der Menschen mit Behinderungen.
Wir haben beim LVR durch die Bündelung der Beratungsleistungen diesen Weg bereits beschritten.
Handlungsschwerpunkt V - Schule
Beschulung in Zeiten der Pandemie
Die Fraktionen von CDU und SPD werden dafür Sorge tragen, dass die gesetzlich übertragene Schulträgerpflichtaufgabe erfüllt wird, auch unter den Bedingungen der Pandemie und der ständig wechselnden tatsächlichen und normativen Rahmenbedingungen. Hierbei werden wir flexible, anforderungsgerechte und nachhaltige Lösungen finden, die die Beschulung der Schülerinnen und Schüler sicherstellen.
Inklusive Schulpolitik
Ziel unserer Schulpolitik ist die Weiterentwicklung des inklusiven Schulsystems, in dem die individuellen Bedürfnisse aller Schülerinnen und Schüler Berücksichtigung finden.
Wir bekennen uns zu den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention.
Dazu gehört neben der erforderlichen sächlichen und räumlichen Ausstattung aller Schulen im Rheinland auch die Bereitstellung des erforderlichen pflegerischen und therapeutischen Personals im Förder- und Regelschulbereich.
Hierbei muss die hervorragende interdisziplinäre Teamarbeit, wie sie an den Förderschulen des LVR praktiziert wird, Qualitätsmaßstab sein.
Inklusion umgekehrt
Wir fordern die Öffnung der LVR-Förderschulen auch in den Regelschulbereich hinein und die enge Kooperation der inklusiven Regelschulen mit den jeweilig benötigten Fachleuten aus den Bereichen Pädagogik, Pflege und Therapie der LVR-Förderschulen.
Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention streben wir im rechtlich zulässigen Rahmen die Öffnung unserer Förderschulen auch für Schülerinnen und Schüler ohne Förderbedarf an, z.B. durch Modellprojekte. Wir werden dazu in einen Dialog mit dem Land eintreten.
Erhalt der Qualität
Wir werden den Erhalt der Qualität der sonderpädagogischen Förderung in den Förderschulen des LVR gewährleisten, solange hierfür ein Bedarf besteht.
Es ist das Ziel von CDU und SPD, die Transformation der LVR-Förderschulen zu Expertise-Zentren sonderpädagogischer Förderung weiterzuentwickeln.
Dazu gehören auch finanzielle Anreize, wie z.B. die Inklusionspauschale.
Schaffung bzw. Erhalt des erforderlichen Schulraumes
Wir werden sicherstellen, dass der erforderliche Schulraum geschaffen wird, vorzugsweise in Kooperation mit den kommunalen Schulträgern.
Bei erforderlichen Schulneu- bzw. Ergänzungsbaumaßnahmen ist der Grundsatz der Inklusion zu prüfen und umzusetzen.
Auch im Sinne einer vernetzten Schulentwicklungsplanung bedarf es neben den Kooperationen der Schulen auch vorbildlicher Zusammenarbeit zwischen dem LVR und seinen Mitgliedskörperschaften, was die Nutzung und Errichtung von Schulgebäuden angeht.
Sicherstellung der therapeutischen Behandlung
Die Fraktionen von CDU und SPD werden die therapeutische Behandlung der Schülerinnen und Schüler in unseren Förderschulen sicherstellen.
Dies bedeutet, dass die Qualitätsstandards in den LVR-Schulen, konkret die ganzheitliche Förderung der Schülerinnen und Schüler, durch eine enge Vernetzung von Unterricht, Pflege und Therapie auch in Zukunft abgesichert werden. Dies gilt ausdrücklich auch für die therapeutischen Leistungen, die von den LVR-Therapeutinnen und Therapeuten an den Förderschulen des LVR erbracht werden.
Soziale Schulpolitik
Für die Schaffung gleichberechtigter Teilhabe ist für CDU und SPD der Blick auf soziale Ungleichheit von zentraler Bedeutung.
Wir werden den Aspekt der sozialen Ungleichheit im Bereich der Leistungen des LVR als Schulträger bei den Elternbeiträgen für Schulessen und OGS konsequent berücksichtigen. Dies gilt auch für den Einsatz von SozialpädagogenInnen.
Zur Sicherung des e-Learning/Lernen auf Distanz in Zeiten der Corona-Pandemie werden wir die Digitalisierung beschleunigt voranbringen und entsprechende Ressourcen zur Bereitstellung von bspw. digitalen Endgeräten, Supportleistungen und Administration zur Verfügung stellen.
Unser Ziel ist die Schaffung gleicher Möglichkeiten für Schülerinnen und Schüler auch der LVR-Schulen im Rahmen des gebundenen und offenen Ganztages, z.B. auch in den Schulferien.
Übergang Schule - Beruf
Im Hinblick auf den Übergang Schule - Beruf ist es unser Ziel, sowohl bei den Schülerinnen und Schülern unserer Schulen als auch bei der Schülerschaft im gemeinsamen Lernen einen Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt anzustreben. Hierbei werden wir auch die Interessen mehrfach behinderter Menschen berücksichtigen und gerade für diesen Personenkreis sinnvolle Angebote im Anschluss an die Schule entwickeln.
Unsere Initiative, die Freiwilligendienste von Jugendlichen mit Behinderungen besonders zu unterstützen, stärkt dies und werden wir ausbauen.
Schülerinnen und Schüler mit herausforderndem Verhalten
Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, für alle Schulen eine Konzeption zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit besonders herausforderndem Verhalten zu entwickeln.
Handlungsschwerpunkt VI - Personal / Digitalisierung
Die Arbeitswelt verändert sich im digitalen Wandel rasant. Es gibt neue Möglichkeiten, selbstbestimmt zu arbeiten. Viele Aufgaben können orts- und zeitunabhängig erledigt werden. Die Vereinbarkeit von beruflichen und privaten/familiären Aufgaben wird erleichtert. Die Arbeitszufriedenheit wird erhöht und durch das Vermeiden von Auto- und Bahnfahrten das Klima geschützt. Moderne Arbeitsformen sind ein Beitrag zur Arbeitgeberattraktivität, die in Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels von großer Bedeutung auch für den Arbeitgeber LVR ist. Unser Ziel ist es, die Attraktivität des LVR als Arbeitgeber mit folgenden Maßnahmen zu stärken:
Wir wollen den Anteil mobiler Arbeitsformen vergrößern und zugleich sozial verantwortungsbewusst die Digitalisierung der Arbeitswelt (Arbeit 4.0) vorantreiben. Digitalisierung soll sowohl die interne Arbeitswelt verbessern als auch zum Nutzen und zum Vorteil für unsere Leistungsempfänger eingesetzt werden.
Die Digitalisierung von Arbeitsprozessen soll in allen Bereichen des LVR konsequent betrieben werden, um den Anforderungen an einen modernen kommunalen Dienstleister im Rheinland gerecht zu werden.
Dies umfasst die digitale Erreichbarkeit und die Kommunikation mit den leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern sowie alle Bereiche des digitalen Arbeitens unter Einbeziehung der Tele- und Heimarbeit, die seit vielen Jahren im LVR etabliert ist und zur Sicherung der Leistungsfähigkeit während der Corona-Pandemie beiträgt. Moderne und bedarfsgerechte Arbeitsumgebungen sowie flexible Arbeitszeitmodelle sind weitere Erfolgsfaktoren für die Leistungsqualität des LVR.
Um die Digitalisierung und veränderte Mobilitätsanforderungen weiter zu fördern, soll die personelle Besetzung des LVR–Dezernates „Digitalisierung, IT-Steuerung, Mobilität und technische Innovation“ mit Wirkung zum kommenden Stellenplan aufgestockt werden. Der notwendige Umfang wird noch festgelegt.
Wir wollen eine lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung durch Zeitkonten
ermöglichen.
Im Lebensverlauf verteilen sich Arbeitszeiten, Qualifizierungszeiten und Erholungs- und Familienzeiten sowie Phasen der Fürsorge oder Pflege individuell sehr unterschiedlich. In einzelnen Lebensphasen stehen sich widerstreitende Anforderungen gegenüber oder es ändern sich auch die Prioritäten. Um solche Widersprüche aufzulösen, sind individuelle Spielräume für selbstbestimmte Zeitpolitik notwendig.
Wir wollen die Möglichkeiten prüfen, wie im LVR Langzeitkonten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglicht werden können, die über die bisherigen Möglichkeiten von Zeitguthaben hinausgehen. Dabei spielt auch der Grad der Digitalisierung der LVR-Arbeitswelt eine entscheidende Rolle.
Darüber hinaus wollen wir die tariflich zugesicherten Möglichkeiten der Altersteilzeit auch für die Beamtinnen und Beamten ab 60 Jahren ermöglichen, wie dies zum Beispiel in den Städten Köln und Düsseldorf und beim Land für die Lehrerinnen und Lehrer bereits praktiziert wird.
Zur Steigerung der Attraktivität des LVR als Arbeitgeber wollen wir für Mitarbeitende, insbesondere für Auszubildende, perspektivisch Wohnraum auch in den von der „Bauen für Menschen GmbH“ zu errichtenden inklusiven Quartieren schaffen.
Außerdem soll das bereits jetzt gut aufgestellte Gesundheitsmanagement gestärkt werden.
Das Traineeprogramm hat sich in den letzten Jahren als erfolgreiches Format zur Gewinnung von akademischen Fachkräften und Führungsnachwuchs bewährt und soll auch in der 15. Wahlperiode fortgesetzt werden.
Auf diesem Weg sollen verschiedene Absolventengruppen angesprochen werden. Die Einstellungsjahrgänge sollen sich multidisziplinär zusammensetzen und Ingenieurinnen und Ingenieure einbeziehen.
Gründung eines Instituts für strategischen öffentlichen Einkauf
Die Anforderungen an den öffentlichen Einkauf haben sich in den letzten Jahren gewandelt. Der vergaberechtlich orientierte Beschaffer wird zum strategischen Warengruppenmanager in einem hoch dynamischen und komplexen Umfeld.
Um diese Transformation im öffentlichen Einkauf zu vollziehen, müssen dringend erforderliche Kompetenzen intern ausgebildet und/oder extern geschult werden.
Vor Einrichtung eines Instituts soll eine Bedarfsermittlung erfolgen.
Der Landschaftsverband Rheinland kann damit ein neues zukunftsorientiertes Betätigungsfeld erschließen, indem er die Fortbildung für die zentralen Einkäufer den Kommunen anbietet und seine Rolle als Dienstleister für seine Mitgliedskörperschaften profiliert. Eine Ausweitung des Angebotes auch auf andere Behörden und Regionen wäre möglich.
Darüber hinaus ist es Ziel von CDU und SPD, das Fuhrparkmanagement durch Digitalisierung von Prozessen vorrangig unter Berücksichtigung von umweltfreundlichen Lösungen zu optimieren.
Handlungsschwerpunkt VII - Umwelt und Bauen
Klimaschutz als gesamtpolitische Herausforderung
Die Koalitionsfraktionen bejahen und unterstützen die im Pariser Klimaschutzabkommen formulierten Ziele zum Erhalt der Biodiversität und der Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Hierzu kann und muss der Landschaftsverband Rheinland mit der Umsetzung seines von den politischen Gremien verabschiedeten integrierten Klimaschutzkonzeptes im Rahmen seiner Möglichkeiten einen Beitrag leisten. Es gilt daher, die 49 Einzelmaßnahmen dieses Konzeptes zügig in den kommenden Jahren umzusetzen und langfristige Strategien zu entwickeln.
Alle LVR-Einrichtungen sollen umweltzertifiziert sein, um kontinuierlich das Ziel und die Umsetzung von CO 2-Verringerung und Schonung von Ressourcen zu etablieren.
Generell soll bei allen Bauvorhaben die Prüfung zur Nutzung alternativer Energien, z.B. Erdwärme oder Photovoltaik, Berücksichtigung finden und bei der Umsetzung abgewogen werden.
Lebenswerte Räume für Menschen schaffen
„Qualität für Menschen“ bedeutet für die Koalition von CDU und SPD auch, Gebäude nachhaltig zu errichten bzw. zu sanieren. Dabei sind die Bedürfnisse der Menschen, für die gebaut wird, ein wesentlicher Faktor im Lebenszyklus eines Gebäudes. Dies gilt gleichermaßen für alle Gebäude des LVR. Die weiteren Ziele des nachhaltigen Bauens, Reduzierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs, sind zu berücksichtigen. Vielversprechende innovative Ansätze wie z.B. im Rahmen einer Kreislaufwirtschaft und die Entwicklung recyclinggerechter Konstruktionen („cradle to cradle“) sind zu fördern. Insbesondere der Neubau des Verwaltungsgebäudes am Ottoplatz soll Vorbildcharakter haben.
Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen/Wohnraum für Alle
Für die Fraktionen von CDU und SPD in der Landschaftsversammlung Rheinland hat ausreichender und bezahlbarer Wohnraum für alle Menschen einen hohen Stellenwert.
Besonders für Menschen mit Behinderungen fehlt es an bedarfsgerechten Angeboten. Viele Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, leben teilweise noch bei ihren Angehörigen/Eltern. Bei einem Wegfall der Betreuung durch Angehörige/Eltern fehlen besonders für diesen Personenkreis Angebote.
Wir wollen den Menschen mit Behinderungen ein jeweils auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenes Wohnungsangebot machen und damit gleichzeitig das Ziel der Inklusion verwirklichen, die Teilhabe am täglichen Leben umfassend zu ermöglichen. Mit der Neustrukturierung der LVR-Wohnungsbaugesellschaft zur „Bauen für Menschen GmbH" und der Bereitstellung eines jährlichen Betrages von 2 Mio. Euro als eigenkapitalersetzender Zuschuss für Inklusive Wohnungsbauprojekte sind die ersten Schritte in die richtige Richtung getan.
Dieses Programm wollen wir fortführen. Weitere Maßnahmen - auch im Zusammenwirken mit unseren Mitgliedskörperschaften - müssen folgen. Hierzu zählt die Bereitstellung von Grundstücken oder geeigneten Gebäuden durch unsere Mitgliedskörperschaften sowie die Weiterentwicklung der "Bauen für Menschen GmbH". Zusätzliche Beratungsangebote und die enge Vernetzung mit weiteren Handelnden in diesem Bereich, beispielsweise mit Verbänden oder Investoren, sind zu entwickeln.
Schaffung von modernen Büroräumen und Wohnungsquartieren
Für die Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit von Arbeitgebern gewinnt die Möglichkeit, adäquaten Wohnraum für Mitarbeitende zur Verfügung zu stellen, immer mehr an Bedeutung. Gerade in den Ballungsräumen der Rheinschiene ist der Wohnungsmarkt sehr angespannt. Im Zuge der Personalfindung und -bindung sind daher weitere Anstrengungen zu unternehmen. Hier soll die „Bauen für Menschen GmbH" gemeinsam mit dem LVR Wege finden, um das bereits vorhandene Angebotsportfolio auch für die Mitarbeitenden und Auszubildenden zu erweitern. Dabei sind alle Möglichkeiten der Schaffung von Wohnraum in die Überlegungen mit einzubeziehen.
Wir unterstützen ausdrücklich inklusive Bauvorhaben im genossenschaftlichen Wohnungsbau.
Der digitale Wandel wird sich auch auf die Büroraumgestaltung und -nutzung auswirken. Dies werden wir bei unseren Baumaßnahmen berücksichtigen!
Mobilität nachhaltig gestalten
Der LVR mit seinen über 19.000 Mitarbeitenden und über 100 Dienststellen ist ein wesentlicher Faktor für den Verkehr und die Mobilität im Rheinland. Nur mit einem zukunftsfähigen integrativen Mobilitätskonzept sind die gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen und die Treibhausgasemissionen zu senken. Bei der Neuausrichtung der Mobilitätssysteme in den Kommunen sind unsere Mitgliedskörperschaften intensiv zu unterstützen. Aus der Co-Existenz der einzelnen Mobilitätsalternativen muss ein optimaler Mix von öffentlichem Personennahverkehr, dem individuellen Kurzstrecken- und dem Langstreckenverkehr entstehen.
Kosten für energiepolitische Maßnahmen sollen marktwirtschaftlich berücksichtigt werden. Die Koalition bekennt sich zu einer technologieoffenen klimaschonenden Mobilität. Richtungsweisend ist der von der Koalition initiierte Ausbau der Infrastruktur für alternative Antriebsmöglichkeiten in den LVR-Dienststellen.
Wir werden auch weiterhin den Einsatz von regionalen Produkten, soweit das rechtlich möglich ist, voranbringen.
Dies gilt insbesondere im Bereich der Lebensmittel in unseren Einrichtungen sowie in den Kantinen unserer Verwaltungsgebäude. Aufgrund einer Verringerung von Transporten wird der ökologischen Verbesserung Rechnung getragen.
Biologische Stationen
Die Koalitionspartner von CDU und SPD werden die positive Arbeit der durch den LVR geförderten Biologischen Stationen weiterhin unterstützen.
Wir werden dies in enger Abstimmung mit unseren Mitgliedskörperschaften tun.
Wir fordern jedoch nachdrücklich, dass das Land die Förderung durch den LVR im GFG angemessen berücksichtigt.
Handlungsschwerpunkt VIII - Gesundheit
Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und Behandlungsangebote
Die Einführung neuer Versorgungsformen im Klinikverbund sowie die Einführung der stationsäquivalenten Behandlung (StäB) und weitere Formen aufsuchender Behandlung im LVR-Klinikverbund sind weiter zu entwickeln. Auch wollen wir die Fortentwicklung bestehender Organisationsstrukturen zwecks flexibler Reaktionen auf sich verändernde Markterfordernisse weiter voranbringen. Wir werden den Zugang digitaler Gesundheitsanwendungen auf Basis einer verlässlichen und sicheren Infrastruktur ausbauen bzw. neu schaffen.
Über das beschlossene Fördermodell zur Weiterentwicklung der Vernetzung zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie, Jugendhilfe und anderen beteiligten Akteuren mit fünf Projektträgern im Rheinland (Stadt Düren, Stadt Düsseldorf, Stadt Essen, Kreis Euskirchen, Rhein-Erft-Kreis) zur Schaffung von regionalen Kooperationsverbünden hinaus werden wir die bessere Vernetzung der Versorgungsstrukturen weiter vorantreiben.
Einen zukünftigen Arbeitsschwerpunkt bildet auch weiterhin die Behandlung, Rehabilitation und Pflege älterer Menschen. Die LVR-Kliniken haben im Auftrag der politischen Vertretung aktuelle gerontopsychiatrische Versorgungskonzepte vorgelegt. Diese bilden eine gute Basis für weitere Entwicklungsstufen hin zu geriatrischen Versorgungsverbünden und zu „Zentren für Altersmedizin und Altenhilfe“, wie es am Standort der LVR-Klinik Düren bereits modellhaft umgesetzt worden ist. Weitere Standorte müssen folgen.
Ferner halten wir die Fortführung und den Ausbau fachkompetenter und bedarfsgerechter Beratung und Behandlung traumatisierter Flüchtlinge durch die LVR-Klinken/Ambulanzen für unabdingbar.
Unverändert bekennen wir uns zu der in der Landschaftsverbandsordnung normierten Zuständigkeit des LVR für die Orthopädie-Klinik Viersen. Wir wollen die Trägerschaft behalten und zugleich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Klinik weiter stabilisieren.
Förderung von Partizipation und Selbstbestimmung
Maßnahmen gegen Zwangsreduktion, Schaffung offener Stationen statt geschlossener Settings und die vielfältigen Maßnahmen zur Förderung von Partizipation und Selbstbestimmung ausgerichtet an den individuellen Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten sind weiter voranzutreiben.
Dazu gehören die strukturierte, standardisierte und flächendeckende Einführung von Behandlungsvereinbarungen, die positive Erprobung von Peer-Angeboten durch Genesungsbegleiterinnen und -begleiter auch in ambulanten Versorgungsstrukturen und der weitere Ausbau von autonomiefördernden Konzepten in den LVR-Kliniken.
Hierbei soll eine enge wissenschaftliche Begleitung und Evaluation durch das LVR-Institut für Versorgungsforschung erfolgen und zugleich der Erfahrungs- und Wissenstransfer innerhalb des LVR-Klinikverbundes intensiviert werden.
Die „Sichtbarkeit“ des LVR als innovativer Träger eines hochkompetenten Klinikverbundes ist zu stärken.
Bauvorhaben, Mobilität und Personal
Auch nach der Umsetzung des im Jahr 2010 beschlossenen Investitionsprogramms i.H.v. fast 500 Mio. Euro im Klinikverbund sind weitere strategisch bedeutsame Bauvorhaben in den LVR-Kliniken umzusetzen. Vor dem Hintergrund der seit Jahrzehnten unzureichenden Investitionsfinanzierung im Krankenhausbereich und der aufgrund der PPP-Richtlinie nicht weiter steigerbaren Renditen im Klinikverbund muss das Investitionsprogramm im Klinikverbund fortgesetzt werden. Die wichtigen Aufgaben der Daseinsvorsorge, die die LVR-Kliniken rheinlandweit erfüllen, müssen auch zukünftig gemeindenah in guten baulichen Strukturen von diesen erbracht werden.
Stärkung und Ausbau von Personalgewinnung und -entwicklung sowie Nachwuchspflege und die weitere Etablierung des LVR-Klinikverbundes als attraktiver Arbeitgeber mit motivationsfördernden Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben angesichts der demographischen Veränderungen weitere drängende Themen über 2020 hinaus.
Die Koalition von CDU und SPD sieht sich in der Verpflichtung, den dynamischen Prozess der bereits begonnenen digitalen Weiterentwicklung und somit auch den Mobilitätsbereich des gesamten LVR auszubauen. Der damit verbundene personelle und materielle Aufbau unseres Dezernates „Digitalisierung, IT-Steuerung, Mobilität und technische Innovation“ ist durch entsprechende Mittelbereitstellung in den zukünftigen Haushalten entsprechend zu berücksichtigen. Hierdurch wird gewährleistet, dass u.a. Untersuchungen, Prognosen, Tagungen sowie neue Einrichtungen im Bereich der Technik in den Fokus genommen werden können.
Ökonomischer Klimaschutz
Auch im Bereich des LVR-Klinikverbundes kommt der Reduzierung der sog. „CO-2-Abdrucke“ eine zentrale Bedeutung zu. Dabei ist anzuknüpfen an die bisherigen Bemühungen zum Einsatz von biozertifizierten, tierschutzgerechten Lebensmitteln in der Versorgung von Patientinnen/Patienten und Personal. Wir wollen daher die Impulsgeberfunktion der LVR-Kliniken für das Beschreiten neuer „mutiger“ Wege stärken, z.B. durch Zielvereinbarungen mit Bonuszahlungen für Pilotprojekte zur Optimierung der Wertschöpfungskette von der Beschaffung bis zur Entsorgung.
Psychiatriegeschichte des Rheinlands
Im Hinblick auf unseren Auftrag „Der LVR stellt sich seiner Geschichte“ kommt der Aufarbeitung der Psychiatriegeschichte nach wie vor große Bedeutung zu.
Wir wollen deshalb auf Basis des Ende 2019 beschlossenen Rahmenkonzepts das „Forum Psychiatrie – Dezentrale Begegnungsstätten zur Geschichte und Gegenwart der Psychiatrie im Rheinland“ weiter ausbauen und ergänzen.
Handlungsschwerpunkt IX - Jugend / Jugendhilfe Rheinland
Wir werden den Ausbau der Kindertagesbetreuung auch in den nächsten Jahren vorantreiben und fachlich begleiten.
Der rasante Ausbau der Plätze zur Kindertagesbetreuung wird weiterhin anhalten. Viele Städte können die Bedarfe der Eltern nach wie vor nicht umfassend decken. Das LVR-Landesjugendamt wird weiterhin die Arbeit der Jugendämter, der Träger von Tageseinrichtungen und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen unterstützend begleiten. Dies gilt auch für Angebote zur Qualitätssicherung, z.B. im Rahmen umfangreicher Fortbildungsangebote.
Darüber hinaus wollen wir die Kindergärten an den LVR Schulen „Sehen“ sowie „Hören und Kommunikation“ in Ausstattung, Raumkonzept und Personalstunden den Tageseinrichtungen gleichsetzen. Bei Kindern mit komplexen Behinderungen in Tagespflege soll sichergestellt werden, dass die erforderlichen pflegerischen und therapeutischen Hilfen ergänzend zur Verfügung gestellt werden.
Wir werden eine Fachtagung initiieren, um festzustellen, welche weitergehenden Unterstützungen für Pflegefamilien von behinderten Kindern erforderlich sind.
In Umsetzung des BTHG werden wir für Kinder mit (drohender) Behinderung gleiche Lebensverhältnisse im Rheinland schaffen.
Der LVR ist seit 2020 für zahlreiche Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig, die Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung betreffen. Unser Ziel ist, dass Kinder mit Behinderungen und ihre Eltern umfassend und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, unabhängig von ihrem Wohnort und der jeweiligen Betreuungsform. Der Anspruch ist, gleiche Lebensverhältnisse zu schaffen. Damit verbunden ist auch die Notwendigkeit zur Intensivierung der Qualifizierung der Fachkräfte.
Wir werden im Jugendfreizeitbereich mehr Bildungs- und Beteiligungschancen für Kinder und Jugendliche eröffnen und den sozialen Zusammenhalt stärken.
Partizipation und Demokratiebildung von Kindern und Jugendlichen sind zentrale Themen im Rahmen der Jugendförderung. Eigenständige Jugendpolitik ist eine zukunftsorientierte wesentliche Grundvoraussetzung für die Entwicklung einer funktionierenden aktiven Demokratie. Sie eröffnet Bildungschancen für Kinder und Jugendliche und stärkt den sozialen Zusammenhalt und ist somit ein wichtiges Element für eine kinder- und jugendfreundliche Kommune. Das beim LVR-Landesjugendamt neu geschaffene Kompetenzzentrum „Eigenständige Jugendpolitik und Partizipation“ bietet Kindern und Jugendlichen hierzu die fachliche Begleitung, um eigenständig arbeiten zu können. Die bestehenden Ansätze gilt es weiter zu verstetigen und auszubauen.
Für die Bildungsarbeit ist eine stärkere Zusammenarbeit mit dem Medienzentrum erforderlich. Dies ist auch bei den Themenfeldern Digitalisierung und Umgang mit den Medien notwendig. Bei der Modellförderung - für die neue Finanzierungswege gefunden werden sollen - werden wir diese Themen zum Schwerpunkt machen.
Die Weiterentwicklung inklusiven Lebens ist auch im Bereich der Kinder-und Jugendarbeit von großer Bedeutung. Wir betrachten dies als einen Arbeitsschwerpunkt und schauen dabei nicht nur auf die Menschen mit Behinderungen.
Die internationale Jugendarbeit an Orten der Begegnung soll fortgeführt werden.
Wir werden das Arbeitsfeld zur Bekämpfung von Kinderarmut im Rheinland weiter tatkräftig unterstützen und dazu beitragen, die teilweise nach wie vor beschämenden Lebensverhältnisse nachhaltig zu verbessern.
Bereits seit 2009 besteht die Koordinationsstelle Kinderarmut beim LVR-Landesjugendamt. Sie unterstützt seither die rheinischen Kommunen umfassend in ihren Bemühungen zur Vermeidung bzw. Minderung der Folgen der Kinderarmut. Ab dem Jahr 2020 wird die neue Landesförderung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) für Präventionsketten durch die Landesjugendämter bewirtschaftet. Bis Ende 2022 wird die volle Verantwortung zur Programmumsetzung der Kommunalen Präventionsketten unter dem Titel „kinderstark – NRW schafft Chancen“ an die Landesjugendämter übertragen. Damit wird der im LVR frühzeitig eingeschlagene Weg noch einmal bestätigt.
Es gilt, die teilweise immer noch bestehenden beschämenden Verhältnisse für Kinder im Rheinland und NRW-weit weiterhin nachhaltig zu verbessern.
Wir werden die Zusammenarbeit von Psychiatrie und Jugendhilfe weiter ausbauen und das Angebot für sog. "Systemsprenger" verstetigen.
Die Große Koalition im LVR hat in der vergangenen Wahlperiode mehrere wichtige Projekte in der Zusammenarbeit zwischen Psychiatrie und Jugendhilfe angestoßen. Dies umfasst zum einen die modellhafte Finanzierung von Kooperationsverbünden in fünf Modellregionen. Hierdurch soll die in vielen Regionen mangelhafte Zusammenarbeit von Psychiatrie und Jugendhilfe wesentlich verbessert werden. Zum anderen wurde ein Förderprogramm aufgelegt, um die Kinder und Jugendlichen mit psychisch und/oder suchterkrankten Eltern(-teilen) in ihrer besonders schwierigen Lebenssituation frühzeitig zu unterstützen. Es sollen vor allem präventive, niedrigschwellige Angebote vor Ort geschaffen und die örtliche Koordination und Vernetzung nachhaltig verbessert werden.
In der neuen Wahlperiode wollen wir die Umsetzung dieser Förderprogramme fachlich und politisch begleiten und bei einem Erfolg der Modellvorhaben diese möglichst flächendeckend installieren.
Mit der Jugendhilfe Rheinland werden wir kompetente, bedarfsgerechte und moderne Jugendhilfeangebote im Rheinland anbieten
Im Rahmen des Sanierungsprogramms der Gebäudezielplanung wird die Liegenschaftsplanung der LVR-Jugendhilfe Rheinland umgesetzt, um adäquaten Wohnraum für die betreuten Kinder und Jugendlichen zu schaffen.
Insbesondere unter dem Fokus einer weiter verstärkten Kooperation zwischen der LVR-Jugendhilfe Rheinland und den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Einrichtungen vor Ort soll die Angebotsstruktur für Systemsprenger verbessert werden.
Als bundesweit geschätzter Anbieter von traumapädagogischen Intensivwohngruppen soll sich die LVR-Jugendhilfe Rheinland weiter etablieren.
Die Ausbildungseinrichtungen im Rahmen des Betriebes der Jugendhilfe Rheinland sollen mit Angeboten zur beruflichen Ausbildung erhalten bleiben.
Für die notwendige Fachkräftegewinnung soll die Attraktivität der LVR-Jugendhilfe Rheinland als moderner Arbeitgeber intensiviert werden.
Ehemalige Heimkinder stärken
CDU und SPD werden auch in dieser Legislaturperiode weiterhin das LVR-Förderprogramm „ehemalige Heimkinder stärken – Förderung von Selbsthilfeprojekten“ unterstützen. Diese Förderung betrifft ehemalige Heimkinder und Menschen, die in Psychiatrie- und Behindertenhilfe Jahrzehntelang Unrecht und Leid erfahren haben.
Schutz für von Gewalt bedrohte Kinder und Jugendliche
Gewaltakte gegen Kinder, ob in der Kita, Schule oder im familiären Umfeld sind zu verhindern und zu bekämpfen. Damit Maßnahmen schnell und unbürokratisch ergriffen werden können, werden in der kommenden Wahlperiode bedarfsgerechte Einrichtungen und Angebote (auch als Modelle) geschaffen.
Handlungsschwerpunkt X - Heilpädagogische Hilfen
Mit dem LVR-Verbund HPH ist der LVR als Träger der Eingliederungshilfe auch Leistungserbringer für Menschen mit Behinderungen.
Ausgehend von der Geschichte der Heilpädagogischen Heime hat der LVR sein subsidiäres Angebot für besondere Zielgruppen ständig weiterentwickelt und sein Profil und Leistungsangebot gemäß der Vorlage 14/2482 „Bedarfsanalyse und Ausdifferenzierung der Zielgruppen der LVR-HPH-Netze" geschärft.
Wir werden auch weiterhin "spezialisierte Leistungen für Menschen mit hohem Assistenz- und Unterstützungsbedarf" erbringen.
In der Ausführung des BTHG sind diese Leistungen gem. SGB IX und Landesrahmenvertrag (BTHG) personenzentriert, sozialraumorientiert und inklusiv zu gestalten und umzusetzen.
Wir werden für mehr individuellen Wohnraum sorgen
Deshalb werden wir orientiert am ehemaligen, sehr erfolgreichen Dezentralisierungs- und Regionalisierungsprogramm der HPH-Netze ein Wohnraumentwicklungs- und Wohnraumbeschaffungsprogramm über einen Zeitraum von 10 Jahren starten. Alle derzeit für den Bereich Wohnen in besonderen Wohnformen genutzten Immobilien werden einer systematischen Überprüfung unterzogen, um diese entsprechend zu ertüchtigen oder aufzugeben und durch neuen, bedarfsgerechten, modernen, attraktiven und barrierefreien Wohnraum an inklusiven Standorten zu ersetzen. Dabei soll in die Wohnraumgestaltung digitale Technik und Lösungen aus dem Bereich des Ambient Assisted Living (AAL) einbezogen werden.
Ziel ist, dass - wo möglich - die durch den LVR-Verbund HPH betreuten Menschen, die zurzeit in besonderen Wohnformen unterstützt und begleitet werden, mittel- bis langfristig als MieterInnen in einer eigenen Wohnung leben und dort unterstützt und begleitet werden können. Menschen mit einem pflegerischen Unterstützungsbedarf sollen Leistungen der Pflege auch über einen eigenen Pflegedienst angeboten werden.
Digitalisierung vorantreiben
Die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig es ist, sich mit technischen Möglichkeiten auseinanderzusetzen. Deshalb sollen zukünftig verstärkt E-Learning Systeme genutzt werden. Mitarbeitende können sich notwendiges Wissen eigenständig und jederzeit ohne eine/n SeminarleiterIn über digitale Schulungseinheiten erschließen.
Damit für BewohnerInnen digitale Teilhabe möglich wird, sind geeignete Maßnahmen zur Vermittlung entsprechender Medien-Kompetenzen für Menschen mit Behinderungen zu entwickeln.
Fachkräftemangel durch attraktive Angebote an Mitarbeitende entgegnen
Wenn wir die gesellschaftliche und soziale Teilhabe für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf und schwierigem und herausforderndem Verhalten ermöglichen wollen, benötigen wir eine angemessene Personalausstattung und engagiertes Personal, das in interdisziplinären Teams zusammenarbeitet, in denen neben HeilpädagogenInnen, ErzieherInnen und Pflegefachkräften – wenn nötig - auch TherapeutInnen, SuchtexpertenInnen, Sicherheitskräfte und weitere Professionen mitarbeiten.
Der LVR-Verbund HPH und die fachlichen Leitungen müssen die Möglichkeiten haben, mit attraktiven Angeboten Personal für die Arbeit mit herausfordernder Klientel zu gewinnen.
Arbeit des Institut Kompass fortsetzen
Das Institut Kompass leistet nach wie vor eine gute und von vielen Trägern anerkannte Arbeit. Wir wollen, dass diese Arbeit auch in der vor uns liegenden Wahlperiode fortgesetzt werden kann.
Köln, 19. Dezember 2020
An dieser Vereinbarung haben mitgewirkt:
Dr. Gert Ammermann (CDU), Dorothee Daun (SPD), Klaus Diekmann (CDU), Rolf Einmahl (CDU), Dr. Ralph Elster (CDU), Iris Heinisch (SPD), Joachim Heister (CDU), Peter Hohl (CDU), Urban-Josef Jülich (CDU), Axel Kaske (SPD), Dr. Hans Klose (SPD), Ursula Mahler (SPD), Michael Nabbefeld (CDU), Astrid Natus-Can (CDU), Prof. Dr. Leo Peters (CDU), Gerda Recki (SPD), Klaus Rohde (CDU), Prof. Dr. Jürgen Rolle (SPD), Dr. Nils Helge Schlieben (CDU), Cornelia Schmerbach (SPD), Stephan Schnitzler (SPD), Dr. Martin Schoser (CDU), Margret Schulz (SPD), Ursula Schulz (SPD), Gertrud Servos (SPD), Michael Solf (CDU), Barbara Soloch (SPD), Bernd Tondorf (CDU), Nicole-Susanne Weiden-Luffy (SPD), Margarete Wietelmann (SPD), Prof. Dr. Jürgen Wilhelm (SPD), Josef Wörmann (CDU), Brigitte Wucherpfennig (SPD) sowie Thomas Böll (SPD), Frank Boss (CDU)
Koalitionsvertrag als download